Auf der sicheren Seite dank Rotorblattgutachten von Müller&Sohn!
Im Rahmen der zustandsorientierten Instandhaltung, wie sie in den Richtlinien einiger Versicherer gefordert wird, müssen Windenergieanlagen entsprechend Ihrer Leistungsklasse jährlich bzw. alle 2 und Kleinanlagen alle 4 Jahre überprüft werden.
Teil der zustandsorientierten Instandhaltung ist das Rotorblattgutachten, welches nach der Rotorblattinspektion erstellt wird. Aufgrund der umfangreichen Informationen über den Zustand der Rotorblätter dient das Rotorblattgutachten dem Betreiber (über die Erfüllung der rechtlichen Pflichten hinaus) der Früherkennung von Alterungs- und Verschleißschäden und der Ableitung geeigneter Maßnahmen für einen störungsfreien und damit wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlage.

Rotorblattgutachten
Die Rotorblätter sind detailliert zu überprüfen und deren Zustand ist zu dokumentieren. Bei der Prüfung sind Unregelmäßigkeiten und Schäden festzustellen und Empfehlungen zum Zeitpunkt der Behebung anzugeben (siehe Rotorblattwartung und Reparatur). Die Überprüfungen der Rotorblätter werden bei Müller&Sohn nach den Grundsätzen für die Prüfung zur zustandsorientierten Instandhaltung von Windenergieanlagen des BWE, den einschlägigen DIN- und weiteren nationalen und internationalen Normen und Vorschriften, sowie den BGI 657 „Windenergieanlagen“ Berufsgenossenschaftliche Informationen durchgeführt.
UNSERE
HAUPTANSPRECHPARTNER
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MARTIN MÜLLER
(GRÜNDER)
Meister ELT
Höhenarbeiten seit 1970
Erkennungszeichen: Latzhose
Tel. 030 6920 5393 1
Fax. 030 6920 5393 9
Email.martin@mueller-und-sohn.com

SVEN MÜLLER
JUNIOR (CEO)
Installateurmeister
Höhenarbeiten seit 2007
Multitalent
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TOBIAS SCHÜLER
OPERATOR
Hochbaufacharbeiter
Bauleiter seit 2002
Spezialität: Problemlöser
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